Allgemeine Geschäftsbedingungen
CA Messebau
Allgemeines: Allen Rechtsgeschäften und Angeboten der Firma CA Messebau liegen nur die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die Geschäftsbedingungen gelten für Mietmessestände als auch für individuell gefertigte Messestände, die zum Kauf angeboten werden. Mietmessestände sind für die Dauer einer Messe überlassen. Daher sind ausdrücklich alle gelieferten Teile lediglich vermietet, es sei denn im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung werden die Produkte als Kaufteile ausgewiesen.
Unsere Angebote dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt nur dann zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot schriftlich bestätigt. Wird diesem von uns nicht widersprochen, gilt der Vertrag als geschlossen. Alle Vereinbarungen, Bestellungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Diese AGBs sind Bestandteil aller unserer Vertragsabschlüsse. Ein entsprechender Hinweis ist in unserem Schriftverkehr mit unserem Kunden vermerkt.
Preise: Alle Preise sind netto Preise zuzüglich der bei Rechnungslegung gültigen MwSt. Nicht im Preis enthalten sind die messeseitigen Standmietkosten, Anschlusskosten, Kosten für Genehmigungsverfahren (z. B. Statik) sowie Gebühren aller Art, die von den Messegesellschaften/Veranstaltern erhoben werden. Dazu zählen auch die Kosten für die Abfallentsorgung, für Bodenbeläge und anderen Restmüll, sowie alle Verbrauchskosten wie Strom, Wasser usw. Zusatzleistungen erhalten durch eine erneute Auftragsbestätigung oder durch die Unterschrift des Auftraggebers ihre Gültigkeit.
Zahlungsbedingungen: Für Miet- und individuelle Kaufmessestände sind von der Gesamtauftragssumme (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) 50 % der Gesamtsumme bei Auftragserteilung fällig und 50% bei Standübergabe zu zahlen. Die vollständige Zahlung der Auftragssumme ist auf jeden Fall vor Eröffnung der Veranstaltung zu leisten. Bei nicht vollständiger Zahlung steht der CA Messebau ein Zurückbehaltungsrecht am Messestand bis zur vollständigen Zahlung zu. Insbesondere ist die CA Messebau berechtigt, die Standübergabe zu verweigern. Im Falle der Verschiebung oder dem Ausfall einer Veranstaltung ist die Gesamtsumme des Auftrags, abzgl. der Montage sowie Demontage, fällig.
Stornierung durch den Kunden: Der Kunde hat das Recht, schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, 40 % der Auftragssumme, wenn später als 30 Werktage vor Messebeginn storniert wird 60 % der Auftragsumme, wenn später als 14 Werktage vor Messebeginn storniert wird 80 %, wenn später als 5 Werktage vor Messebeginn storniert wird 100 % der Auftragssumme als Schadenersatz an die CA Messebau zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der CA Messebau maßgeblich.
Lieferzeiten und Lieferverzug: Die Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch die CA Messebau setzt die rechtzeitige Erfüllung des Auftraggebers voraus. Dazu zählen der rechtzeitige Eingang sämtlicher, vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen vom Veranstalter, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wird unsere Lieferung durch einen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden Zustand verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Schadensersatzansprüche sind gegen die CA Messebau ausgeschlossen. Insbesondere in Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Transport- und Betriebsstörungen. Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung kann die CA Messebau die Montage- und Demontage sowie Logistik ablehnen, wenn dies Betriebs- und Auftragsbedingt nicht umsetzbar ist. Dem Aussteller wird das Material jedoch zur Verfügung gestellt, sodass eine Montage über den Aussteller selbst oder deren Nachunternehmer erfolgen kann.
Haftungsbegrenzung: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Für fahrlässig verursachte Sonstige, die auf Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haften wir ebenfalls, allerdings immer beschränkt auf die vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungsregelungen gelten sowohl für gesetzliche wie auch für vertragliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund Gewährleitungsvorschriften.
Haftung für den Auftraggeber: Der Auftraggeber haftet für die Mietgeräte (Notebook, Controller LEDWALL, Mediengeräte) nachabzuschließendes Messestandes bis Messeende Übergabe bei Beschädigungen und Verlust.
Sicherheitsvorkehrungen: Vitrinen, Kabinen und andere abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher. Die Schließmechanismen sind lediglich als Einbruchshemmer in psychologischem Sinne, daher wird die Bestellung einer Standwache beim Veranstalter empfohlen. Es wird dem Auftraggeber empfohlen, eine Standversicherung abzuschließen. Die CA Messebau haftet nicht für vom Auftraggeber, am Messestand hinterlassene Gegenstände jeglicher Art.
Grafiken: Grafiken und andere Unterlagen, die von der CA Messebau, im Auftrag des Auftraggebers, anzufertigen, zu montieren oder aufzustellen sind, liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Die CA Messebau prüft weder eine Verletzung von Schutzrechten noch die Richtigkeit der Unterlagen. Der Auftraggeber stellt die CA Messebau von allen eventuellen Schadenersatzansprüchen durch Rechtsverstöße oder Schreib sowie Farbfehlern frei.
Urheberrecht und sonstige Schutzrechte: Die Entwurfsunterlagen, Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne Zustimmung von der CA Messebau, die sich daraus ergebenen Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt daraus Nachbauten zu erstellen oder erstellen zu lassen. Verstößt der Kunde gegen die Urheberrechte, so hat er eine dementsprechende Vertragsstrafe zu zahlen. Hat der Auftraggeber den aus den Entwürfen resultierenden Messestand gekauft (nicht bei Mietständen) gehen die Urheberrechte automatisch auf den Auftraggeber über. CA Messebau ist berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers, Bildmaterial der gelieferten Leistungen zu veröffentlichen bzw. für eigene Werbezwecke zu nutzen.
Datenschutz: Die CA Messebau ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit den erhaltenen Daten, über Auftraggeber, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten und aufzubewahren. CA Messebau garantiert, dass keine Weitergabe von Kundendaten erfolgt, wenn es nicht für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
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Erfüllungsort für die Zahlung des Auftraggebers ist Duisburg.
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Die Geschäftsbeziehung für Auftraggeber und Auftragnehmer wird ausschließlich nach deutschem Recht geregelt. Für alle Streitigkeiten wird Amtsgericht Duisburg als Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. CA Messebau behält sich das Recht vor diese AGBs jederzeit und ohne Vorankündigung, der geltenden Rechtsprechung anzupassen.
Stand 01.01.2025
